Selbstverständnis

 

 

 

 

 

Der Deutsche Menschenrechts-Filmpreis ehrt Regisseur*innen und Autor*innen, die sich mit ihren Kino-, Fernseh- und Filmproduktionen in herausragender Weise mit dem Thema Menschenrechte auseinandersetzen.

Die Filme tragen zum Verständnis der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 bei und leisten einen eigenständigen Beitrag in aktuellen Menschenrechtsdebatten. Gleichzeitig wird mit dem Preis das gesellschaftspolitische Engagement der Filmemacher*innen gewürdigt.

Zum Wettbewerb können Produktionen von professionell arbeitenden Regisseur*innen/Autor*innen, Studierenden an Hochschulen und von nicht-kommerziell tätigen Filmemacher*innen eingereicht werden.

Der Preis versteht sich als Ehrung durch die Zivilgesellschaft und wird von unabhängigen, demokratischen Akteuren aus der Mitte der Gesellschaft getragen.

Im Rhythmus von zwei Jahren lobt der Trägerkreis den Deutschen Menschenrechts-Filmpreis aus. Die Filme konkurrieren in sechs Kategorien. Jeweils am Vorabend des Internationalen Tages der Menschenrechte werden die Preise in Nürnberg überreicht. Alle Kategorien sind dotiert.

Ziel

 

Der Deutsche Menschenrechts-Filmpreis schärft das Bewusstsein für die historische Bedeutung und ungebrochene Aktualität der Menschenrechte. Deren Achtung und Wahrung sind unabdingbar für ein friedliches Zusammenleben weltweit.

Die prämierten Filme zeigen, dass engagierte Berichterstattung, sachkundige Dokumentation, abwägende Kommentierung und mutige Kritik gesellschaftlicher Verhältnisse Voraussetzungen dafür sind, dass Regierungen und nicht-staatliche Akteure ihrer Verpflichtung zum Schutz der Menschenrechte nachkommen.

Menschenrechte müssen zudem in den Alltag hineinwirken. Das gelingt durch die filmische Darstellung gelingenden Menschenrechtsschutzes, verantwortungsvolle Begleitung der Arbeit von Menschenrechtsverteidiger_innen oder die Erläuterung menschenrechtlich relevanter Gesetze und Konventionen.

In diesem Sinne versteht sich der Deutsche Menschenrechts-Filmpreis als Teil der Bildungslandschaft. Prämierte Filme werden – zusammen mit didaktischen Materialien – für die Bildungsarbeit, Filmscreenings/Filmgespräche oder für andere eigenständige Veranstaltungen aufbereitet und angeboten.

Veranstalter*innen

Foto: Karin Jung / pixelio.de

Der Deutsche Menschenrechts-Filmpreis ist ein unabhängiger Medienwettbewerb. Insbesondere bestehen keine inhaltlichen Abhängigkeiten zu staatlichen Akteuren, Branchenverbänden oder Unternehmen der Medienwirtschaft.

Der bundesweit aktive Filmwettbewerb wird aktuell von 20 Organisationen der Zivilgesellschaft gestaltet, finanziert und durchgeführt. Die Zusammenarbeit erfolgt in Form einer Arbeitsgemeinschaft engagierter Einzelpersonen und Institutionen – ohne Vereins-, Verbands- oder Stiftungsstruktur.

Zu den Trägern gehören Organisationen der Menschenrechts-, Bildungs-, Kultur- und Medienarbeit, konfessionell geprägte Organisationen, Gewerkschaften sowie Wohlfahrtsverbände und kommunale Einrichtungen. Sie sind geeint im Ziel der Achtung und Wahrung der Menschenrechte.

Der Trägerkreis ist seit Gründung und der erstmaligen Verleihung des Deutschen Menschenrechts-Filmpreises 1998 stetig gewachsen. Organisationen, Einrichtungen und Initiativen der demokratischen Zivilgesellschaft, die an der Erreichung der Ziele mitarbeiten wollen, sind herzlich dazu eingeladen.

Unterstützer/Förderer

Foto: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

Neben dem aktiven Kreis der Trägerorganisationen hat sich im Laufe der Jahre eine Gruppe von Unterstützern des Deutschen Menschenrechts-Filmpreises etabliert. Die Mitglieder dieses Verbundes begleiten und fördern den Wettbewerb.

Im Unterstützerkreis sind sowohl Einzelpersonen als auch Organisationen, Verbände und Unternehmen versammelt, die den Filmpreis aufgrund anderer Verpflichtungen nicht personell begleiten können – sein Wirken aber ideell und finanziell unterstützen möchten.

Auch diesen Unterstützer ist besonders wichtig, dass das Thema Menschenrechte in allen Bereichen der Gesellschaft präsent ist und diskutiert wird – Wege und Lösungen aufgezeigt werden, wie diese Menschenrechte weltweit geschützt werden können.

Auch hier freut sich der Veranstalterkreis über neue Organisationen, Einrichtungen und Initiativen der Zivilgesellschaft, die an der Erreichung der Konzeptideen des Deutschen Menschenrechts-Filmpreises und seinem Bildungsanspruch mitwirken wollen.

Geschichte

Der Deutsche Menschenrechts-Filmpreis wurde erstmals 1998 verliehen, die Ursprünge reichen bis in das Jahr 1994 zurück. Anlass war eine Tagung der Evangelischen Landessynode Bayern. Im Vorfeld war ein Videowettbewerb unter dem Titel „Ein Augenblick Gerechtigkeit“ ausgeschrieben worden.

1998 – vier Jahre später – stand der 50. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bevor. Nun sollte ein bundesweiter Film- und Videowettbewerb zum Thema Menschenrechte stattfinden, der den Titel „Durch andere/r Augen sehen“ trug. Der Deutsche Menschenrechts-Filmpreis war geboren.

Die Keimzelle des Wettbewerbs in seiner heutigen Form bildeten damals das Nürnberger Menschenrechtszentrum, die Evangelische Medienzentrale Bayern, der Kirchliche Entwicklungsdienst Bayern, die Missionszentrale der Franziskaner in Bonn, das Bildungszentrum der Stadt Nürnberg, Pro Asyl Frankfurt, Amnesty International Bonn sowie Missio Aachen.

Weitere Organisationen traten dem Trägerkreis bei. Geblieben ist der Anspruch, Amateur_innen und professionellen Filmemacher_innen eine Plattform zur Präsentation ihrer Produktionen zu bieten und Menschenrechts-Bildung mit und durch Filme zu (be-)fördern.

Seit 1998 wird der Deutsche Menschenrechts-Filmpreis im Rhythmus von zwei Jahren verliehen – immer in Nürnberg und jeweils am Vorabend des Internationalen Tages der Menschenrechte. Mit 400 bis 450 Einreichungen pro Jahrgang zählt der Wettbewerb europaweit zu den größten und renommiertesten seiner Art.